Behandlungskosten
Die Kosten der Behandlung betragen 65 Euro für 30 Minuten. (Ausnahmen siehe unten).
Zum Ersttermin gehören eine ausführliche Anamnese, eine Erstuntersuchung und eine Erstbehandlung.
Das kann 1,5 bis 2 Stunden dauern. Deshalb bitte ich Sie, dafür ausreichend Zeit einzuplanen.
Folgetermine sind in der Regel kürzer.
Je nach Therapie kann die individuelle Behandlungsdauer im Voraus vereinbart werden.
Ausnahmen sind folgende Angebote:
Angebote
Stresstreiber erkennen & gesund mit Stress umgehen: 395,- € (2 Termine)
Die Tür raus aus der Stressfalle.
Stress- und Entspannungsprofil nach Blutgruppe: 205,-€
Zur Reduzierung der Langzeitfolgen durch Stress. Sie erhalten Tipps zum persönlichen Stressmanagement, Strategien zur Stressvermeidung und zum emotionalen Ausgleich. Inkl. Kräuter und Phytotherapeutika zur langfristigen Stabilisierung.
Einzel-Aufstellungen: 250,- €
Einzel-Aufstellung von persönlichen Themen oder Krankheiten oder als Entscheidungshilfe.
Mentale Stärke entwickeln: Bitte sprechen Sie mich dazu an.
Kostenübernahme von gesetzlichen Krankenkassen
Grundsätzlich sind die Kosten der Behandlung – unabhängig von der eventuellen Erstattung eines Leistungsträgers – von Ihnen zu übernehmen. Durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt in der Regel leider keine Erstattung der Heilpraktiker-Leistungen.
Ratenzahlung kann nach Absprache vereinbart werden.
Wenn Sie Arbeit suchend oder gering verdienend sind, sprechen Sie mich bitte an, damit wir eine gute Lösung finden.
Kostenübernahme durch Zusatzversicherungen und privaten Krankenkassen
Zusatz-Krankenversicherungen übernehmen je nach Vertrag teilweise oder in voller Höhe die Kosten einer Behandlung. Private Krankenkassen, Beihilfe- und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten je nach Vertrag, teilweise oder in voller Höhe.
Wenn Ihr Versicherungsvertrag keine eindeutigen Regelungen enthält, ist es empfehlenswert, sich mit Ihrer Krankenkasse direkt in Verbindung zu setzen. Auch private Krankenkassen führen in den Vertragsunterlagen genau auf, inwieweit Heilpraktikerleistungen erstattet werden. Für Beamte: Eine Rechnungsstellung gem. den Vorgaben der Beihilfe ist möglich.
Therapiekosten steuerlich geltend machen
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater: Bei Selbstzahlern können die Behandlungskosten möglicherweise als außergewöhnliche Belastungen (Aufwendungen für Gesundheit / Gesunderhaltung) geltend gemacht werden.
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Coaching steuerlich geltend machen
Selbständige können mein Honorar für Beratungen und Coaching in der Regel
als Werbungskosten bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.