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Die Kosten für eine Stunde betragen unabhängig von der Therapie EUR 58,--.
Auf Wunsch können wir gerne vorab vereinbaren, dass eine bestimmte Behandlungsdauer nicht überschritten wird. Hiervon ausgenommen ist der Ersttermin, der durch die Besprechung Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte meist länger dauert.
In der Regel erfolgt durch die gesetzlichen Krankenkassen keine Erstattung von Heilpraktiker-Leistungen.
Private Krankenkassen, Beihilfe- und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten je nach Tarif teilweise oder in voller Höhe.
Die Kosten der Behandlung sind daher -unabhängig von der eventuellen Erstattung eines Leistungsträgers- selbst zu übernehmen.
Wenn Ihr Versicherungsvertrag keine eindeutigen Regelungen enthält, ist es
empfehlenswert, sich mit der Krankenkasse direkt in Verbindung zu setzen.
Auch
private Krankenkassen führen in den Vertragsunterlagen genau auf, inwieweit
Heilpraktikerleistungen erstattet werden.
Für Beamte: Je nach Therapie ist eine Rechnungsstellung gem. den Vorgaben der Beihilfe möglich.
Es fällt keine Praxisgebühr an.